Heilpraktiker-Dienstleistung-Kosten(Frau Yu Hu)
Abrechnungsmodalitäten
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker grundsätzlich nicht.
Als Orientierungshilfe für die Erstattung der Heilpraktiker Leistung durch die Kostenträger gibt es das nicht gesetzliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Darin werden viele, aber nicht alle, Heilpraktiker Leistungen aufgeführt. Die Leistungszusagen der Kostenträger sind in der Regel an das GebüH geknüpft, jedoch in unterschiedlicher Höhe.
Nur zur Orientierung, ohne Rechtsanspruch, veröffentliche ich hier ein paar Durchschnittspreise, die je nach Fall und Bewertung nach den Ziffern der GebüH variieren können.
Nur zur Orientierung, ohne Rechtsanspruch, veröffentliche ich hier ein paar Durchschnittspreise, die je nach Fall und Bewertung nach den Ziffern der GebüH variieren können.
Anamnese inklusiv Untersuchung (durchschnittlich 20 – 30 min.) ca. 70,00€
Akupunktur ca. 70-80,00€
Akupunktur Ersttermin für neue Patienten (durchschnittlich 75 min.) ca. 150,00€
Akupunktur Folgetermin ca. 70-80,00€
Einzelne Kräuter-Therapie ca. 40,00€
Erst-Beratungsgespräch (ca. 15 min.) bei Wunsch kostenlos
Für unsere Patienten, die privat versichert (Voll- oder Zusatzversicherung) sind, stelle ich selbstverständlich eine Rechnung nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung aus. Es ist je nach vertraglichen Konditionen, sowohl bei privaten Krankenversicherungen oder privaten Kranken-Zusatzversicherungen lediglich der Selbstbehalt zu zahlen. Unabhängig des Erstattungsverhaltens von Beihilfestellen oder Private Krankenversicherungen sind die Liquidationen (Rechnungen) in voller Höhe zu zahlen.
Weitere Behandlungstermin
Beim Weitere Behandlungstermin kostet jede Behandlung ungefähr 70,00 bis 80,00 € je nach Therapiemöglichkeiten und Zeitaufwand.
Zahlungsweise gerne mit EC-Karte.
Ärztlich Dienstleistung-Kosten (Herr Rinaldo Koester Santori)
Behandlungs-Kosten
Erstgespräch
Das ausführliche Erstgespräch dauert in der Regel 30 Minuten. Dieses beinhaltet die Anamnese, Untersuchung, Zungen- und Pulsdiagnostik, Beratung sowie die Erstellung eines individuellen Behandlungsplans, eine Therapieempfehlung und ein aufklärendes Gespräch über die Kosten.
Die Kosten für das Erstgespräch sind abhängig von der Dauer und richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ein Gespräch von 30 Minuten kostet 60,00 €. Je nach Bedarf ist auch ein längeres oder kürzeres Gespräch möglich.
Kostenübernahme Privatversicherungen (PKV)
Bei Patienten mit Privatversicherung rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfen zahlen in der Regel bei allen Schmerzkrankheiten.
Manche Privatkrankenversicherungen übernehmen auch die Kosten bei Asthma bronchiale, Reizdarm, allergischer Sinusitis, anderen allergischen Erkrankungen (Pollinosis, Heuschnupfen) sowie Schmerzen bei Krebs.
Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren (ärztlich!)
Viele Privatkrankenkassen (PKV) bieten Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren an.
Bei Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren (ärztlich) werden die Kosten je nach Diagnose von der PKV zu 40 bis 100 % übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als gesetzlich Versicherte können Sie unsere Leistungen jederzeit ohne Rezept in Anspruch nehmen. Sofern Sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie die Behandlungskosten in diesem Fall selber tragen.
Ärztliche Beratung-Kosten
Die Kosten für eine Beratung sind abhängig von der Dauer und richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).